Krankenhauszukunftsgesetz
Der Deutsche Bundestag verabschiedete in 2020 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) mit den Zielen, die Digitalisierung der Krankenhausprozesse durchzusetzen, die Patientenversorgung zu verbessern und die IT-Sicherheit zu verstärken.
Dazu werden durch EU und Bund auf Basis des Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) Fördermittel in Höhe von 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Zusammen mit dem zusätzlichen Anteil des Landes Sachsen stehen für alle sächsischen Krankenhäuser insgesamt ca. 185 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Das Erzgebirgsklinikum wird die ihm daraus zugeteilten Fördermittel zur Digitalisierung der Pflege- und Behandlungsleistungen einsetzen und durch effiziente Behandlungsprozesse, innovative Technologien und ein hohes Informationssicherheitsniveau sein Leistungsangebot verbessern und nötige Voraussetzungen für zukünftige Anforderungen schaffen.
Unsere Patienten werden die Vorteile insbesondere bei der Nutzung mobiler und digitaler Dienste, z.B. der Elektronischen Patientenakte, Telemedizin sowie vereinfachter Dokumentation erleben.
„Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.“
