Das Verletzungsartenverfahren (VAV) gehört in der gesetzlichen Unfallversicherung zu den stationären Heilverfahren. Unfallverletzte benötigen eine besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung behandelt werden. Die Patienten werden dabei nach dem Verletztenartenverzeichnis zugewiesen. Bundesweit sind über 500 Krankenhäuser und Kliniken in dieses Verfahren vertraglich eingebunden.
Nach Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen wurde der Antrag am Standort Stollberg zur Beteiligung am Verletzungsartenverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) positiv entschieden. Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie des Erzgebirgsklinikums Stollberg ist ab 04.01.2023 wieder zum VAV-Verfahren der Berufsgenossenschaften und somit zur Behandlung schwerverletzter Patienten nach Arbeitsunfällen zugelassen.