Weiterbildungsplan für Orthopädie und Unfallchirurgie
1. Weiterbildungsjahr
- Führung und Dokumentation von Krankengeschichten
- selbständiges Erstellen der Indikation und Durchführung von Bluttransfusionen
- selbständiges Stellen der Indikation und Durchführung der medikamentösen Thromboseprophylaxe
- selbstständig durchgeführte Eingriffe:
- Wundversorgungen
- Entfernung oberflächlicher gutartiger Neubildungen (z. B. Lipom)
- geschlossene Reposition von Frakturen in oberer und unterer Extremität inklusive Gipsretention
- unkomplizierte Metallentfernungen (Kirschnerdrähte, Fibulaplatten etc.)
- Pleurapunktion
- Anlage Thoraxdrainage über Minithorakotomie
- einfache Kirschnerdrahtosteosynthesen
- Gelenkpunktionen
- Eröffnung von oberflächlich infizierter Weichteilgewebsprozesse mit Nekrosektomie
Empfehlung Kursbesuche im 1. Jahr
- Sonografiekurs
- Transfusionskurs
- Röntgenkurs
2. Weiterbildungsjahr
- ZNA-Durchlauf
- selbstständig durchgeführte Eingriffe:
- Zuggurtungsosteosynthesen (z. B. am Patella und Olecranon)
- unkomplizierte Weber B-Fibulafraktur
- unkomplizierte Radiusfraktur
- Pertrochantäre Femurfraktur
- Anlage Fixateur externe (große Röhrenknochen, distaler Radius)
- sämtliche Metallentfernungen
Empfehlung Kursbesuche im 2. Jahr
- ATLS-Kurs (Advanced Trauma Life Support)
- AO-Kurs
3. Weiterbildungsjahr
- ITS-Durchlauf
- selbständig durchgeführte Eingriffe:
- Kniegelenksarthroskopien
- unkomplizierte Sehnennähte
- kleine handchirurgische Eingriffe ohne Gefäß- und Nervennähte
- Achillessehnennaht
- Unterschenkelmarknagelung
- Erste Assistenz bei Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade
Empfehlung Kursbesuche im 3. Jahr
- Arthroskopiekurs
4. Weiterbildungsjahr
- selbstständig durchgeführte Eingriffe:
- Marknagelung Oberschenkelschaftfrakturen
- winkelstabile Plattenosteosynthesen der langen Röhrenknochen
- Frakturendoprothetik des Hüftgelenkes
- Elektivendoprothetik des Hüft- und Kniegelenkes
Empfehlung Kursbesuche im 4. Jahr
- AE-Kurs
Hinweis
Eine Abweichung von den Richtlinien ist im Einzelfall möglich. Der assistierende Chef- oder Oberarzt entscheidet eigenverantwortlich individuell über die Möglichkeit der selbständigen Durchführung eines Eingriffes durch einen Weiterbildungsassistenten.
Im Übrigen gilt die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer in der jeweils aktuellen Form.