Ausländische Bewerber

Wegweiser für ausländische Bewerber

Im Erzgebirgsklinikum sind bereits seit vielen Jahren auch ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Um unsere zukünftigen Mitarbeiter, welche nicht aus Deutschland oder aus einem Staat der Europäischen Union stammen, beim Arbeitsbeginn in Deutschland zu unterstützen, wurde dieser Wegweiser erstellt. Gerne geben wir Ihnen die notwendige Unterstützung in allen Bereichen, die zur Arbeitsaufnahme erforderlich sind.

Arbeitserlaubnis

Wer ist für eine Arbeitserlaubnis und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln zuständig?

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitserlaubnisverfahren
Villemombler Str. 76
D - 53123 Bonn
Telefon: +49 228 713-2000

Mit dem Migrations-Check können Sie sich direkt über alle Notwendigkeiten zur Arbeitserlaubnis informieren.

Wer ist für eine Arbeitserlaubnis und für Zustimmungen zu Aufenthaltstiteln zuständig?

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Arbeitserlaubnisverfahren
Villemombler Str. 76
D - 53123 Bonn
Telefon: +49 228 713-2000

Mit dem Migrations-Check können Sie sich direkt über alle Notwendigkeiten zur Arbeitserlaubnis informieren.

Auf der Seite „Informationen für Arbeitnehmer“ erhalten Sie ergänzende Informationen.

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Deutschkenntnisse

Die Gesundheitsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 26./27. Juni 2014 Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen, die für die Berufsgruppen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und…

Die Gesundheitsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 26./27. Juni 2014 Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den akademischen Heilberufen beschlossen, die für die Berufsgruppen: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gelten.

Grundsätzlich gilt für Ausländer in den oben genannten Berufen für die Erteilung der Approbation, dass sie auf der nachgewiesenen Grundlage eines Sprachniveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER), zusätzlich über Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext, orientiert am Sprachniveau C1, verfügen müssen. Für Psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeuten gilt hinsichtlich der berufsspezifischen Fachsprachenkenntnisse sogar das Sprachniveau C2.

Das Goethe-Institut hat hierzu viele Informationen bereitgestellt.

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Approbation

Zur Ausführung des ärztlichen Berufs ist die Erteilung der Approbation notwendig. Diese wird durch die Landesdirektion Sachsen  geprüft und ausgestellt. Dem Antrag auf Approbation können Sie entnehmen, welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind.

Die Landesdirektion überprüft in einem Verfahren die Gleichwertigkeit der…

Zur Ausführung des ärztlichen Berufs ist die Erteilung der Approbation notwendig. Diese wird durch die Landesdirektion Sachsen  geprüft und ausgestellt. Dem Antrag auf Approbation können Sie entnehmen, welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind.

Die Landesdirektion überprüft in einem Verfahren die Gleichwertigkeit der Ausbildung zum deutschen Standard. In der Regel dauert die Erteilung der Approbation zwischen 6 – 12 Wochen nachdem alle Unterlagen eingegangen sind. Zusätzlich muss an der jeweiligen Ärztekammer ein Fachsprachentest absolviert werden. Die Termine werden in Abstimmung durch die Landesdirektion mit der Ärztekammer vergeben und können bis zu drei Monate in der Zukunft liegen.

Sofern es uns möglich ist, beschäftigen wir Ärzte während der Approbationsbearbeitung als Praktikanten im Ärztlichen Dienst mit einer Vergütung. Damit können die Ärzte die Sprache und die Abläufe kennenlernen.

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Facharztanerkennung

Sie sind bereits Facharzt in Ihrem Herkunftsland? Für die Facharztanerkennung ist in Sachsen die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) zuständig. Auch hier wird die Gleichwertigkeit geprüft. Sollte die Facharztanerkennung nicht erteilt werden können, gibt die SLÄK die noch zu leistende Ausbildungszeit an, bis eine erneute…

Sie sind bereits Facharzt in Ihrem Herkunftsland? Für die Facharztanerkennung ist in Sachsen die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) zuständig. Auch hier wird die Gleichwertigkeit geprüft. Sollte die Facharztanerkennung nicht erteilt werden können, gibt die SLÄK die noch zu leistende Ausbildungszeit an, bis eine erneute Facharztprüfung stattfinden kann. Voraussetzung zur Beantragung der Facharztanerkennung ist eine gültige Approbation.

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Arbeitsbeginn

Was vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit zu beachten ist und wo Sie weitere Informationen für die Arbeit als Arzt in Deutschland finden, erfahren Sie hier.

Was vor dem Beginn Ihrer Tätigkeit zu beachten ist und wo Sie weitere Informationen für die Arbeit als Arzt in Deutschland finden, erfahren Sie hier.

Beginn ohne Approbation

Auch wenn das Antragsverfahren zur Approbation noch andauert, können Sie bereits zu uns kommen. Sie dürfen zwar nicht als Arzt tätig werden, durchlaufen aber als Praktikant mit einer entsprechenden Vergütung, sofern möglich, bereits viele Bereiche in der zukünftigen Klinik und können so in aller Ruhe Ihr neues Arbeitsumfeld kennenlernen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Antragsverfahren für die Erteilung der Approbation bereits begonnen haben muss und dass grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis für Deutschland ausgestellt wurde. Mit dem Tag der Erteilung der Approbation bekommen Sie Ihren Arbeitsvertrag als Arzt in Weiterbildung zum Facharzt. (Anschließend kann ggf. die Facharztanerkennung beantragt werden.)

Beginn mit Approbation

Haben Sie bereits die Approbation zu Beginn Ihrer Tätigkeit, steigen Sie direkt als Ärztlicher Mitarbeiter bei uns ein.

Anreise und Wohnen

In der Regel reisen Sie ein bis zwei Tage vor Beginn Ihrer Tätigkeit an.

Um eine vorübergehende Unterkunft kümmern wir uns für Sie. Für die Benutzung eines der kleinen Zimmer oder gar einer Wohnung in unserem Ärztehaus verrechnen wir Ihnen die anfallende Miete ganz bequem mit Ihrer Lohnzahlung.

Anmeldungen

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, sind die folgenden Anmeldungen notwendig:

  • persönliche Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • persönliche Anmeldung beim Finanzamt
  • persönliche Anmeldung bei einer deutschen Bank (Eröffnung eines Girokontos)
  • persönliche Anmeldung bei einer Krankenkasse (Krankenversicherung)

Eine Wegbeschreibung erhalten Sie von uns. Gerne begleitet Sie auch ein neuer Kollege (Pate), welcher das Verfahren selbst bereits durchlaufen hat.

Um den Rest kümmern wir uns für Sie!

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