EKA Erzgebirgsklinikum Annaberg gGmbH

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Formalitäten und Rechtsfragen bei der Anmeldung

Stationäre Aufnahme

Für die stationäre Aufnahme in unser Klinikum benötigen Sie die Verordnung von Kranken-hausbehandlung (Einweisungsschein Ihres Hausarztes) und den Versicherungsnachweis (Chipkarte).

Sind Sie in der Patientenanmeldung aufgenommen worden,
werden Ihnen wichtige Unterlagen übergeben, u.a.:

Patientenanmeldung
Patientenanmeldung
  • Behandlungsvertrag
  • Allgemeine Vertragsbedingungen
  • Datenschutzinformation
  • DRG-Entgelttarif / Pflegekostentarif
  • Zuzahlungsaufforderung zum Eigenanteil
  • Beleg über die Verwahrung pers. Eigentums
  • Krankenblatt
  • Formular vorläufiger Entlassungsbericht 2-fach
  • Empfangsbekenntnis

Geburt / Entbindung

Die stationäre Entbindung ist keine Krankenhausbehandlung, sondern gilt als Entbindungsanstalts-pflege und ist aus diesem Grunde bis zu 6 Tagen zuzahlungsfrei.

Wahlleistungszimmer
Wahlleistungszimmer

Wahlleistung

Patienten, die Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, erhalten gesonderte Unterlagen.
Die Verfahrensweise zu den übergebenen Unterlagen wird Ihnen durch die Mitarbeiter des Patientenservice erläutert.

Zuzahlung

Durch den Gesetzgeber wurde die
Zuzahlungsproblematik neu geregelt.
Die Krankenhäuser sind danach jetzt verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag im Auftrag der Krankenkassen von den Patienten einzuziehen. Denken Sie also bitte daran, am Entlassungstag in der Patientenanmeldung Ihre Eigenbeteiligung (Zuzahlung) für den Klinikaufenthalt zu entrichten. Die Zahlung kann hier mittels EC-Karte erfolgen. Für nicht gehfähige Patienten besteht die Möglichkeit, dass unser Patientenservice den Zuzahlungsbetrag direkt am Bett kassiert. In diesem Fall informieren Sie uns bitte über HA 40 64.

Sie erwarten mit Recht von den Ärzten alle Maßnahmen, die Ihre Heilung fördern. Aufgrund dieses Vertrauensverhältnisses setzen wir voraus, dass Sie mit den ärztlich anzuordnenden Untersuchungs-, Behandlungs- und Pflegemaßnahmen grundsätzlich einverstanden sind.

Es ist ratsam, folgende Dokumente zur Aufnahme mitzubringen, wenn Sie diese erstellt haben:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Sollte Ihr Gesundheitszustand weitere bzw. schwierigere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erforderlich machen, so werden die zuständigen Ärzte diese vorher mit Ihnen besprechen.

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Was zwischen Ihnen und dem Klinikum rechtens sein soll, ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen und in den Tarifen für die Leistungen des Klinikums geregelt – diese sollten Sie unbedingt lesen.

Wenn Sie von diesen Bedingungen nicht Kenntnis nehmen, können Sie sich später nicht auf Unkenntnis berufen.

Hausordnung

Die Hausordnung, die in den Innenseiten der Patientenmappe abgedruckt ist, bitten wir zu beachten.

Sie werden sicherlich verstehen, dass bei Verstößen gegen die AVB und Hausordnung des Klinikums einerseits Haftungsansprüche gegen Sie geltend gemacht werden können und andererseits solche sich gegen uns ausschließen.